Der Verein führt den Namen: Förderverein "St. Petri Wolgast" mit dem Zusatz "e.V." Er hat seinen Sitz in Wolgast.
Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck des Vereins ist es, die Kirchengemeinde St. Petri zu Wolgast bei der Sanierung, Unterhaltung und Verschönerung
der Kirche "St. Petri" zu unterstützen. Seine Aufgabe wird es insbesondere sein, Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine
schriftliche Mitteilung entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Interessen oder Ziele des Vereins handelt oder sich
vereinsschädigend verhalten oder wenn es zwei Jahre keinen Beitrag entrichtet hat. Über Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder. Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen
Aufgaben, geschaffen werden. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Kassenwart, einem Schriftwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder ein
stellvertretender Vorsitzender, vertreten.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren. Die Vorstandsmitglieder werden
einzeln gewählt, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis ein
neuer Vorstand gewählt ist.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf. Die Mitgliederversammlung tritt bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie tagt in der Regel öffentlich.
Sie beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und von zwei Kassenprüfern sowie über
Satzungsänderungen. Der Vorstand hat über seine Arbeit zu berichten.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter
Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung kann auch durch Veröffentlichung in dem für sonstige Veröffentlichungen der
Kirchengemeinde vorgesehenen Mitteilungsblatt erfolgen oder durch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung.
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Die
Mitgliederversammlung wird in der Regel vom Vorsitzenden des Vereins oder einem seiner Stellvertreter geleitet.
Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit,
soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Über jede Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Vorsitzenden oder einem
Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden
außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die
evangelische Kirchengemeinde Wolgast, die das Vermögen unmittelbar für Sanierung und Unterhaltung der Kirche "St. Petri"
zu verwenden hat. § 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck
· Planungsvorschläge zu erarbeiten,
· Sponsoren für besondere Teilobjekte zu gewinnen,
· Geld- und Sachspenden sowie Beitrittsgelder zu sammeln und zur Verfügung zu stellen,
· ideell die Kirchengemeinde zu unterstützen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der
Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.§ 3 Mitgliedschaft, Eintritt
§ 4 Mitgliedschaft, Verlust
§ 5 Beiträge und sonstige Pflichten
§ 6 Organe und Einrichtungen
§ 7 Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Auflösung
gez. Mahlke
(Protokollantin)
Wolgast, den 04.01.1995
Vereinsregister-Nr.: 304 des Amtsgerichts Wolgast
Bankverbindung des Vereins:
Sparkasse Vorpommern Konto-Nr: 371001870, BLZ: 150 505 00
Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann hier herunter geladen werden:
St_Petri_Antr.pdf
(Diese pdf-Datei können Sie anschließend ausdrucken, ausfüllen und entweder im Kirchenbüro
abgeben oder an den Vorstand schicken.
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